Fachbegriffs-Lexikon
Begriff | Definition |
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GOZ | = Gebührenordnung für Zahnärzte, nach der alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet werden, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Darunter fallen alle Zahnbehandlungen für Privatversicherte und Behandlungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die aktuelle Fassung dieser deutschen Rechtsverordnung ist die GOZ 2012. |
Glossar | Ein Glossar ist eine Liste von Wörtern mit beigefügten Bedeutungserklärungen oder Übersetzungen. Im erweiterten Sinn wird ein Glossar auch Begriffserklärung genannt (im Unterschied zu einer Begriffsklärung). Insbesondere wenn es um die Beschreibung oder Erklärung einzelner Begriffe geht, wird ein Glossar auch als (Begriffs-)Abgrenzung oder als Definition bezeichnet. |
Geschiebe | = Steckverbindung mit der herausnehmbarer Zahnersatz an noch vorhandenen Zähnen verbunden wird. |